Gemeinde Mietingen

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Friedhofsgebühren

I. Verwaltungsgebühren

 

 

1.Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen

30,00 €

 

2. Zulassung von gewerblich Tätigen (Bsp. Steinmetz, Gärtner, Bestatter...)

 

 

   je Grabstätte

30,00 €

 

   eine Dauer von 10 Jahren

200,00 €

II. Leichenhallenbenutzung

 

 

1. Benutzung der Leichenzelle und der Aussegnungshalle in Mietingen und Baltringen einschl. Kühlvitrine

115,00 €

III. Grabstelle einschl. Fundamente

 

 

1. Beisetzung von Urnen im Reihengrab

122,00 €

 

2. Reihengrab f. Pers. über 5 Jahre

320,00 €

 

    unter 5 Jahre und Totgeburten

122,00 €

IV. Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten einschl. Fundamente

 

 

1. Einzelgrabstelle mit 2 möglichen Belegungen

705,00 €

 

2. Doppelgrabstelle mit 2 möglichen Belegungen

1.095,00 €

 

2. Doppelgrabstelle mit bis zu vier Belegungen

1.410,00 €

 

3. Verlängerung eines Nutzungsrechts:
die anfallende Gebühr wie oben wird anteilig im Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer erhoben.

 

 

4. Urnengrab mit 2 möglichen Belegungen

330,00 €

 

5. zusätzlich Urne in Erdgrab

122,00 €

 

6. anonymes Urnengrab

122,00 €

V. Auswärtigen – Zuschläge

 

 

 

auf die nach II bis IV zu erhebenden Gebühren

100%

Weitere Informationen

Gemeinde Mietingen

Rathaus Mietingen
Kirchstraße 4
88487 Mietingen
Tel.: 07392 9720-0
Fax: 07392 9720-30
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