Gemeinde Mietingen

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Sitzungsbericht vom 11. Juni 2018

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 2. Juli 2018 statt.
 
Bericht des Bürgermeisters
Baumaßnahmen - In der Gesamtgemeinde sind verschiedene Baumaßnahmen angelaufen. Der letzte Bauabschnitt der Sanierung der Wasserleitung in der Bußmannshauser Straße in Walpertshofen verzögert sich noch etwas. Geplanter Baubeginn ist nun 4. Juli 2018.
Hochwasserschutzmaßnahmen - In der Zwischenzeit liegen auch die ersten Daten der Flussgebietsuntersuchung Aufhofer Bach sowie des Starkniederschlagskonzepts Baltringen Ost vor. Die Maßnahmen sollen nun weiter vorangetrieben werden.
Kanalsanierung Baltringen - Im Rahmen der Kanalsanierungen in Baltringen stehen noch letzte Maßnahmen in der Haldenstraße sowie in der Ulrich-Schmid-Straße aus. Diese werden in den nächsten Wochen durchgeführt. 
European Energy Award - Vor kurzem hat eine Sitzung des Energieteams stattgefunden. Es wurde über den Stand von Maßnahmen sowie weitere geplante Maßnahmen informiert und beraten.
Vereinsratssitzung - Am 20. Juni 2018 wird eine erneute Vereinsratssitzung stattfinden. Thema soll dabei die neu eingeführte Datenschutz-Grundverordnung sein. Die Vereine sollen Gelegenheit zu Austausch rund um das Thema haben, damit sich nicht jeder Vorstand selbst um jedes Detail kümmern muss.
Musikverein Baltringen - Bürgermeister Hochdorfer gratuliert dem Musikverein Baltringen. Der Musikverein hat beim diesjährigen Kreismusikfest in Ertingen im Rahmen der Wertungsspiele die Auszeichnung „hervorragend“ erhalten. Der MVB war Tagesbester.
 
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Gemeinderat stimmte einem ersten Plankonzept für ein nächstes Baugebiet, Hinter den Gärten“ in Mietingen grundsätzlich zu. Das Ingenieurbüro RSI, Biberach, wurde mit dem Bebauungsplanverfahren sowie der Erschließungsplanung für das Baugebiet Fuchshalde in Walpertshofen beauftragt. Außerdem wurde das Ingenieurbüro Funk, Riedlingen, mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet Kreuzäcker II in Baltringen beauftragt.
 
Bauvorhaben
Zu nachfolgendem Bauvorhaben hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen hergestellt:
§ Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage u. überdachtem Freisitz, Walpertshofen, Steigäcker 1
§ Neubau Lager- und Produktionshalle mit Büro- und Ausstellungsräumen, Baltringen, Schemmerberger Str. 25

Zum Bauvorhaben Neubau Carport, Walpertshofen, Beim Käppele 8, hat der Gemeinderat, auf Vorschlag des Ortschaftsrates Walpertshofen, das gemeindliche Einvernehmen abgelehnt. Allerdings wurde zu einer alternativen Planung, vorbehaltlich eines Ortstermins des Ortschaftsrates Walpertshofen mit der Bauherrschaft, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
Neubau Feuerwehrhaus Baltringen, Vorstellung und Beschluss des Planungsstands
Der Gemeinderat hatte im März 2018 grundsätzlich beschlossen, dass das neue Feuerwehrhaus in Baltringen am Standort Hornberg zweigeschossig sein soll. Neben dem geringeren Flächenverbrauch gaben auch die Dachgestaltung und etwas geringere Kosten den Ausschlag. Nach weiteren Vorgesprächen mit der Feuerwehr zu den internen Abläufen hat Herr Architekt Schulz das Konzept weiter ausgearbeitet.
In der Sitzung stellte Herr Schulz nun den aktuellen Planungsstand und die Funktionsabläufe im Gebäude vor. Die Größen der Räume orientieren sich dabei an den DIN-Vorschriften für Feuerwehrgebäude. Gegenüber der ersten Idee, die zur Entscheidung über Ein- bzw. Zweigeschossigkeit diente, wäre das Gebäude um ca. 4m länger, das OG hat dadurch 85 m² mehr Platz. Dieser würde für ein Kommandanten-Büro, einen Technikraum sowie einen weiteren Raum z.B. für die Jugendfeuerwehr genutzt.
Durch die breitere Bauform des Bürotrakts kommt ein Pultdach nicht mehr in Frage. Stattdessen wurden als Dachformen wurden die Varianten Flachdach und versetztes Satteldach vorgestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich hierbei auf 1,19 Mio. €. Das versetzte Satteldach wäre um rd. 50.000 € bis 70.000 € teurer. Aus Sicht des Gremiums wären diese Mehrkosten nicht zu vertreten.
Im Rahmen der Diskussion im Gremium wurde deutlich, dass möglicherweise noch Einsparungen bei einzelnen Räumen möglich wären. Es wurde von mehr Feuerwehrmännern zzgl. weiblichen Feuerwehrmitgliedern ausgegangen, als tatsächlich da sind. Einsparungen in den Räumlichkeiten sollen jetzt noch geprüft werden.
Abschließend stimmte der Gemeinderat dem derzeitigen Planungsstand mit Flachdach zu. Parallel wird das Bebauungsplanverfahren weiter vorangetrieben. Auch die Stadt Laupheim hat zwischenzeitlich angekündigt, in das Verfahren zur notwendigen Flächennutzungsplanänderung einzusteigen.
 
Bebauungsplan „Fuchshalde“, Walpertshofen, und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
Herr Ingenieur Schmid, Büro RSI, Biberach, war in der Sitzung anwesend und stellte die aktuelle Planung vor. Nachdem im Ortsteil Walpertshofen keine erschlossenen Wohnbauflächen mehr zur Verfügung stehen, besteht ein dringender Bedarf. Es gibt bereits eine Warteliste von Bauwilligen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Entstehen sollen innerhalb des Plangebietes insgesamt 44 Bauplätze. Die Festsetzungen im Bebauungsplan orientieren sich an den Festsetzungen zum Bebauungsplan Mergelgrube. Aus den Erfahrungen wurden einzelne Festsetzungen angepasst sowie notwendige redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vorgenommen.
Ausführlich diskutiert wurde im Gremium über die Platzierung eines Spielplatzes im Gebiet. Auf Vorschlag des Ortschaftsrates Walpertshofen entschied sich der Gemeinderat schlussendlich für eine Variante in der Mitte des Gebietes. Aus Sicherheitsgründen (u.a. landwirtschaftlicher Verkehr, keine Kontrolle, Schutz/Aufsicht für die Kinder) hatte der Ortschaftsrat die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante am Rande des Gebietes abgelehnt.
Vorgestellt wurde auch ein erstes Konzept zur Erschließungsplanung. Nachdem eine Versickerung aufgrund des Untergrundes nicht möglich ist, ist ein Retentionsbecken und Staukanäle im Gebiet geplant. Der Notüberlauf soll das Oberflächenwasser gedrosselt in den Tälesgraben ableiten. Das Schmutzwasser soll in einem zentralen Pumpwerk gesammelt und über eine Pumpendruckleitung in den Schwendier Weg abgeleitet werden. In diesem Zusammenhang muss eine ausreichende Dimensionierung des vorhandenen Kanals noch geprüft werden. Ing. Schmid erläuterte, dass der Kanal im Schwendier Weg entlastet werden soll: Oberflächenwasser soll über das neue Baugebiet abgeführt werden.
Bereits klar ist hingegen, dass die vorhandene Wasserleitung im Schwendier Weg saniert und auf dimensioniert werden muss. Der Gemeinderat stimmte abschließend dem Bebauungsplanentwurf samt örtlichen Bauvorschriften zu. Der Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt. Außerdem erhalten die betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme.
 
Bürgermeisterwahl 2018
In seiner Sitzung vom 15. Januar 2018 hat der Gemeinderat als Wahltag, 21. Oktober 2018 festgesetzt. Eine etwaige Neuwahl soll am 4. November 2018 stattfinden. Im Rahmen der Wahlvorbereitung fasste der Gemeinderat nun folgende Beschlüsse:
§  Die Stellenausschreibung wurde wie vorgeschlagen beschlossen und soll am 3. August 2018 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erscheinen.
§  Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wurde auf Montag, 24. September 2018, 18.00 Uhr festgesetzt. Im Falle einer Neuwahl können Bewerbungen von Montag, 22. Oktober 2018 bis Mittwoch, 24. Oktober 2018, 18.00 Uhr eingereicht bzw. die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden.
§  Sofern es mehrere Bewerber gibt, soll am Mittwoch, 10. Oktober 2018, 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Mietingen eine öffentliche Bewerbervorstellung mit nachfolgenden Modalitäten stattfinden: Die Leitung übernimmt der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses. Über die Reihenfolge der Redner entscheidet am Abend das Los. Jeder Bewerber erhält eine Redezeit von 15 Minuten. Danach können die Zuhörer in einem Zeitraum von 10 Minuten Fragen an den jeweiligen Bewerber stellen.
§  Der Gemeinderat wählte den Gemeindewahlausschuss in folgender Besetzung:

Vorsitzender                    Paul Glaser
Stellvertr. Vorsitzender        Peter Eiberle
Beisitzer                         Martin Beck
Stellvertreterin                  Claudia Wahlenmayer
Beisitzer                         Wilhelm Perrevort
Stellvertreter                    Wilhelm Zendel
 
Aufnahme und Versorgung von Fundtieren durch das Tierheim Biberach
Mit Beschluss vom 13.12.2010 hatte der Gemeinderat entschieden, dem Tierheim Biberach für die Übernahme der Leistungen bei der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Fundtieren eine jährliche Pauschale von 60 ct je Einwohner zu entrichten. Zwischenzeitlich haben sich aber insgesamt wiederum Verluste ergeben.
Das Tierheim finanziert sich über Zuwendungen der Kommunen, Spenden und sonstigen Einnahmen auch Erbschaften.
Eine Alternative zur Beauftragung des Tierheims Biberach mit der Übernahme der Aufgabe zur Fundtierunterbringung wäre die Einzelabrechnung der Fundtierkosten. Die Kosten können im Einzelfall vierstellige Beträge erreichen. Der Gemeinderat beschloss, für die kommunale Pflichtaufgabe bei der Aufnahme, Versorgung und vorübergehenden Unterbringung von Fundtieren die Leistungen des Tierheims Biberach auch weiterhin in Anspruch zu nehmen und entrichtet ab dem 01.01.2019 dem Tierheim Biberach hierfür eine jährliche Pauschale von 1,00 Euro je Einwohner.

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