Gemeinde Mietingen

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Sitzungsbericht vom 26. Februar 2018

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 19. März 2018 statt.
 
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Gemeinderat hat dem Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) zum geplanten Wohnpark für Senioren in Mietingen zugestimmt.
Es hat eine gemeinsame Vorberatung mit dem Ortschaftsrat Walpertshofen der Entwicklung eines Baugebietes Fuchshalde in Walpertshofen stattgefunden. Besprochen wurden Grundsatzfragen für das Gebiet.
 
Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu nachfolgenden Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen erteilt:
§  Bauvoranfrage: Ausbau Dachgeschoss mit Dachgauben, Lindenweg 1, Mietingen
§  Neubau Doppelgarage, Hornberg 14, Baltringen
§  Wohnpark für Senioren mit 42 Wohnungen und Tiefgarage, Robert-Bosch-Straße 14, Mietingen

Zu nachfolgendem Bauvorhaben hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen abgelehnt:
§  Abbruch Gartenschuppen, Neubau Carport u. Schwimmbecken mit Gartenlaube, Beim Käppele 8, Walpertshofen
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurde jedoch in Aussicht gestellt, sofern die erforderliche Stellungnahme des Straßenamtes vorliegt und für den geplanten Carport ein größerer Abstand zur Straße eingehalten wird.
 
Sanierung Obere Gasse, Mietingen
In der Zwischenzeit wurden die Bauarbeiten ausgeschrieben. Die Obere Gasse soll dieses Jahr saniert werden, da dann die Lenzengasse dringend erneuert werden muss. Die Ausschreibung ergab konkjunkturbedingt höhere Kosten (rd. 140.000 € Mehraufwand inkl. Nebenkosten). Zusätzlich wurden für eine spätere Glasfaser-Erschließung die passenden Leerrohrverbünde mit aufgenommen (plus 40.000 €). Um die Mehrkosten teilweise aufzufangen, stellte die Verwaltung die Möglichkeiten vor: In Frage käme eine Aufhebung der Ausschreibung, wobei derzeit keine günstigeren Angebote zu erwarten wären. Außerdem könnte auf den geplanten Granit-Zweizeiler zwischen Fahrbahn und Tiefbord-Randstein verzichtet werden (ca. 40.000 €). Grundsätzlich ist auch die Leerrohrverlegung keine Pflicht der Gemeinde, wobei ein späteres Glasfasernetz voraussichtlich die Zukunft sein wird. Der Gemeinderat hielt an der Leerrohrverlegung fest, die eigentliche Grundsatzentscheidung über ein Glasfaser-Kreisnetz bzw. Gemeindenetz wird in der nächsten Sitzung diskutiert.
Der Gemeinderat fasste nach der Beratung folgende Beschlüsse:
1.   Die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden an die günstigste Bieterin, Firma Schwall, zum Angebotspreis von 828.043,03 € brutto vergeben.
2.   An der Leerrohrverlegung für künftige Glasfaser-Erschließungen wurde festgehalten. Die Kosten von ca. 40.000 € sind in Nr. 1 enthalten.
3.   Auf den Granitzweizeiler vor dem Randstein, der technisch nicht erforderlich ist, wurde aus Kostengründen verzichtet (Ersparnis rund 40.000 €).
4.   Die Wasserleitung wurde an die günstigste Bieterin, Firma Bertsch, zum Preis von 47.049,03 € brutto vergeben.

 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohnpark für Senioren“, Mietingen
In seiner öffentlichen Sitzung vom 9. November 2017 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und seine öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung beschlossen. Im Vorfeld war intensiv untersucht worden, ob ein Seniorenwohnheim zu Einschränkungen der bestehenden Betriebe führen würde. Dies konnte durch Gutachten ausgeschlossen werden. Anregungen wie ein Gehweg entlang des Wohnparks, oder der ausreichende Waldabstand wurden zwischenzeitlich allesamt aufgenommen. In der Zwischenzeit konnte außerdem der Durchführungsvertrag notariell beurkundet werden. Somit sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten klar geregelt. Die wesentlichen Inhalte des Vertrages wurden in der Sitzung vorgestellt:
§  Erschließungsbeiträge, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Klärbeiträge übernimmt der Vorhabenträger
§  Erfüllung der Pflichten aus dem Bebauungsplan (z.B. Pflanzgebot) durch den Vorhabenträger
§  Durchführung der Erschließung durch den Vorhabenträger mit abschließender Straßenübertragung an die Gemeinde
§  Kostentragung des Verfahrens durch den Vorhabenträger
§  Sicherung als Seniorenwohnheim mit Altersregelung (Wohnen ab 60 Jahre) und Betrieb durch den ASB (solange der Betrieb durch den ASB erfolgt, gilt Wohnen ab 50 Jahre).
§  Bauverpflichtung von 5 Jahren und mögliche Aufhebung des Bebauungsplanes bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung

Außerdem wurde die Erschließungsplanung zum Projekt sowie der Abwägungsvorschlag aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan vorgestellt. Abschließend fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1.   Dem Durchführungsvertrag, der Erschließungsplanung und der Vorhabens Beschreibung wurde zugestimmt.
2.   Die Abwägung wurde wie vorgelegt beschlossen.
3.   Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wohnpark für Senioren“ wurde jeweils als Satzung beschlossen.

 
Bebauungsplan Gewerbegebiet Uttel II, Mietingen
In früheren Vorberatungen hatte sich der Gemeinderat mit dem Antrag des Grundstückseigentümers befasst, ein Gewerbegebiet Uttel II auf dem Gelände Flst. 373 auszuweisen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wo die Gewerbebaufläche bereits dargestellt ist. Der Gemeinderat fasste für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Uttel II sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu den Aufstellungsbeschluss. In weiteren Beratungen wären die weiteren Schritte zu diskutieren.
 
Lärmaktionsplanung
Im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.11.2017 wurde die Aufstellung und Beratung des Lärmaktionsplans im Gemeinderat öffentlich behandelt. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, in der Zeit von 13.11.2017 bis zum 27.11.2017 Anregungen und Vorschläge vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Anschluss ebenfalls gehört. Einwände oder Anregungen wurden nicht vorgebracht. Die Öffentlichkeit und der Gemeinderat wurden in der Sitzung über die Ergebnisse der Lärmkartierung der LUBW, die daraus resultierende Betroffenheit und die aktuelle Bewertung der Lärmkartierung für die Gemeinde Mietingen informiert. Über geeignete konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrslärms durch das zuständige Land Baden-Württemberg wäre die Gemeinde froh. Die Lärmkartierung hat zwar eine geringe Betroffenheit aufgrund der gesetzlichen Grenzwerte ergeben, eine Lärmbelastung unterhalb dieser Grenzwerte liegt aber natürlich in ganz Baltringen vor. Aufgrund der Lärmkartierung 2012 beschloss der Gemeinderat, dass keine Maßnahmen im Sinne eines Lärmaktionsplanes für den Ortsteil Baltringen festgelegt werden.
 
Änderung der Organisation der kommunalen Rechenzentren
Die kommunalen Rechenzentren sind in Zweckverbänden organisiert. Die Gemeinde ist Mitglied beim KIRU mit Sitz in Ulm. Die Struktur soll nun landesweit neu geordnet werden, um wirtschaftlich günstig, einheitlich und damit letztlich bürgerfreundlich zu bleiben. Somit wird eine Anstalt ITEOS und ein Gesamtzweckverband 4IT gegründet, die bisherigen werden fusioniert.
Der Gemeinderat stimmt den Änderungen zu.
 
Benennung Privatstraße im Ferienhausgebiet der Firma Röhm, Baltringen
Die Firma Röhm arbeitet derzeit an der Erschließung des Ferienhausgebiets in der ehem. Kiesgrube in Baltringen. Der Gemeinderat beschloss, dass die interne Privatstraße im Ferienhausgebiet die Bezeichnung „Im Sonnenpark“ erhalten soll.

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