Gemeinde Mietingen

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Sitzungsbericht vom 08. Mai 2019

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 3. Juni 2019 statt.

Bericht des Bürgermeisters
Sanierung Obere Gasse - In der Zwischenzeit wurde von der ausführenden Firma der Feinbelag eingebaut und die Sanierungsarbeiten abgeschlossen. Die Abnahme ist erfolgt. Damit ist die Straße samt allen Leitungen grundlegend saniert und mit Glasfaser-Leerrohren für die Zukunft gerüstet.  
Malerarbeiten MZH Mietingen und Grundschule Baltringen - Die Sanierung der Fassade der Mehrzweckhalle Mietingen ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Zum Abschluss sollen noch die Fenster und Rollladenkästen gereinigt werden. In Baltringen konnte kurzfristig noch zusätzlich der westliche Teil der Grundschule miterledigt werden.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Gemeinderat hat der Wiederbesetzung einer Stelle im Bürgerbüro sowie Bauhof zugestimmt. Die beiden Stellen wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. 

Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauvorhaben hergestellt:

  • Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage, Walpertshofen, Mergelgrube 21
  • Errichtung Produktionshalle mit Büro- und Mitarbeiterbereich, Mietingen, Messerschmittstraße 2

 
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Im Vorfeld der Kommunalwahlen wurde im Gemeinderat über Änderungen der Entschädigungssatzung diskutiert. Es wurden lediglich kleine Anpassungen vorgenommen. Aktuell wurden die regulären Entschädigungssätze (Sitzungsentschädigungen) mit den umliegenden Gemeinden verglichen. Hieraus ergab sich noch kein Änderungsbedarf.
Dagegen wurde die Entschädigung des 2. BM-Stellvertreters pauschaliert, wie dies für den ersten Stellvertreter bereits gemacht wird. Der 2. ehrenamtliche Stellvertreter ist nach dem Wegfall des Ortsvorstehers in Baltringen vermehrt im Einsatz. In Walpertshofen ist nach wie vor der Ortsvorsteher der reguläre örtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Daher wurde auf eine monatliche Entschädigung für den dritten ehrenamtlichen Stellvertreter verzichtet. Dessen Aufwendungen werden über die „normalen“ Entschädigungssätze nach Aufwand vergütet. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Satzung zu.
Auf die Bekanntmachung des Satzungstextes im Amtsblatt Nr. 19/2019 wird verwiesen.

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