Gemeinde Mietingen

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Briefwahl

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Wieland
Tel.: 07392 9720-28
Fax: 07392 9720-30
E-Mail schreiben

Beantragung

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich
  • durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
  • schriftlich
    Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Familiennamen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Frist

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18:00 Uhr, beantragen.

In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Weitere Informationen

Service BW

Das Internetportal des Landes Baden-Württemberg bietet den Bürgern Informationen zu über 2000 Stichworten sowie insgesamt über 850 Texten zu unterschiedlichen Lebenslagen, Verwaltungsdienstleistungen und Verfahren.

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