Gemeinde Mietingen

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Hundesteuer

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Wöhrle
Tel.: 07392 9720-33
Fax: 07392 9720-30
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Anmeldung
Ein Hundehalter ist verpflichtet einen über 3 Monate alten Hund, innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Sie können dies online erledigen.

Abmeldung
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde Mietingen innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Sie können dies online erledigen.

Hundesteuermarken
Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde Mietingen bleibt, ausgegeben. Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2 € ausgehändigt.

Steuersätze
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 60,00 €. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 120,00 €.
Die Steuer für Kampfhunde beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 600,00 € und für jeden weiteren Kampfhund 1.200,00 €.

Steuerbefreiungen
In bestimmten Fällen kann eine Steuerbefreiung gewährt werden. Z.B. bei Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonst hilfsbedürftiger Personen dienen oder Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde mit Erfolg abgelegt haben.

Formular zur Veranlagung zur Hundesteuer (An- bzw. Abmeldung)

Weitere Informationen

Service BW

Das Internetportal des Landes Baden-Württemberg bietet den Bürgern Informationen zu über 2000 Stichworten sowie insgesamt über 850 Texten zu unterschiedlichen Lebenslagen, Verwaltungsdienstleistungen und Verfahren.

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