Gemeinde Mietingen

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Kenntnisgabeverfahren

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Mäschle
Tel.: 07392 9720-23
Fax: 07392 9720-30
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In Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan kann anstelle des Baugenehmigungsverfahrens im schnelleren Kenntnisgabeverfahren gebaut werden. Die Gemeinde bestätigt die Vollständigkeit der Unterlagen. Wird vom Bebauungsplan abgewichen, hat die untere Baurechtsbehörde (Stadtbauamt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim) über die Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zu entscheiden.

Aktuelle Formulare und Informationen finden Sie beim unter http://www.biberach.de/formulare-bauen.html