Gemeinde Mietingen

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Kirchenaustritt

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Beller
Tel.: 07392 9720-24
Fax: 07392 9720-30
E-Mail schreiben

Zuständigkeit
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden.
Mitzubringen
ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wirksamkeit
Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist.
Gebühren
Die Gebühren betragen für die Austrittserklärung 20,- €.