Gemeinde Mietingen

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Nutzungsänderung

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Mäschle
Tel.: 07392 9720-23
Fax: 07392 9720-30
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Bei der Baugenehmigung wird eine bestimmte Nutzung festgesetzt. Soll diese Nutzung geändert werden (z.B. eine bisherige Wohnung soll gewerblich genutzt werden), bedarf dies der Genehmigung.

Das Verfahren ähnelt dem Baugenehmigungsverfahren. Zuständig ist die untere Baurechtsbehörde (Stadtbauamt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim) im Einvernehmen mit der Gemeinde.