Gemeinde Mietingen

Seitenbereiche

Navigation

Neuigkeiten aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht vom 02. Dezember 2024

Bericht des Bürgermeisters
Fußgängersteg Baltringen – Der Fußgängersteg in Baltringen wird diese Woche erneuert.
GWRS Mietingen – Der Anbau an die GWRS Mietingen hat begonnen. Die Baustraße wurde eingerichtet und Wasserleitungen sind bereits verlegt. Die nächsten Schritte sind wetterabhängig.
Verwaltungsgemeinschaft – BM Hochdorfer berichtete, dass am 12.11.2024 der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Laupheim getagt hat. Neben Teilfortschreibungen aus Laupheim, Achstetten und Burgrieden wurden auch die drei Beschlüsse, dass die Gemeinde Mietingen die ehemaligen 13b-Gebiete in Mietingen, Baltringen und Walpertshofen nicht fortschreiben lassen möchte, gefasst. Dadurch werden Flächen im Flächennutzungsplan gespart. Von anderen Kommunen waren auch PV-Freiland-Gebiete dabei. Zu diesem Thema wird es Anfang nächsten Jahres neue Informationen geben, die dann im Gemeinderat zu beraten sind.
Friedhof Mietingen – Die Kosten für den Friedhof in Mietingen wurden fortgeschrieben. Anstatt den geplanten Kosten in Höhe von 255.000 €, wird der Friedhofsparkplatz mit 210.000 € nun etwas günstiger. Allerdings sind die Kosten für die Umgestaltung des Friedhofs inkl. Pfarrdenkmal gestiegen. Die Kosten betragen insgesamt 275.000 € und liegt somit 34.000 € über der Kostenschätzung. Die Gründe für die Mehrkosten sind mehr gepflasterte Wege und wesentliche mehr Beton-Entsorgung als erwartet.
Asyl – Die Aufnahmequote von Flüchtlingen für das Jahr 2025 wurde vom Landratsamt korrigiert, das Soll der Gemeinde beträgt nun 25 Personen.
Verein Heimatfreunde – Am 16.11.2024 fand die Eröffnung der Tafelausstellung zu den „Köpfen des Bauernkriegs“ statt. Ministerpräsident Kretschmann war als Überraschungsgast anwesend. BM Hochdorfer bedankte sich bei Herrn Liesch und dem Baltringer Haufen für die Organisation der gemeinsamen Veranstaltung.
Hochwasserschutz – Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Umweltstaatssekretär, dem Abgeordneten Thomas Dörflinger und den interessierten Bürgermeistern des Landkreises wurde über konkrete Vorschläge diskutiert, Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen. BM Hochdorfer berichtete außerdem, dass das Planfeststellungsverfahren für das HRB Mittlere Halde derzeit dem Zeitplan noch hinterherhinkt. Der Wasserverband ist aber zuversichtlich, dass sowohl die Genehmigung, als auch der Zuschuss über den Winter möglich sind.
Kinder-Gemeinderatssitzung– BM Hochdorfer berichtete, dass die Klasse 4 der Grundschule Mietingen zu Besuch im Rathaus war. In der Kinder-Gemeinderatssitzung wurde über eine neue Bücherei diskutiert und diese dann auch mit knapper Mehrheit beschlossen.
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 04.11.2024 wurde der zurückgenommene Bauplatz in der Maigerstraße 22 im Baugebiet Kreuzäcker II in Baltringen verlost. Zudem wurde die Höhergruppierung von Frau Beller beschlossen.

Bauvorhaben
Zu nachfolgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Bauvoranfrage: Errichtung Wohnhaus mit Garage, Baltringen, Flst. 1609
  • Nutzungsänderung bestehendes Wohn- und Geschäftsgebäude in ein vollständiges Wohngebäude, Baltringen, Mühlhalde 10
  • Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Mietingen, In der Dölle 11/2
  • Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Mietingen, Fichtenweg 5
  • Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Mietingen, Fichtenweg 4
  • Neubau Doppelgarage mit Carport, Baltringen, Bachgasse 9
  • Antrag auf Befreiung: Errichtung von 2 Carports, Baltringen, Gerwik-Blarer-Straße 11

 
Zu nachfolgendem Bauvorhaben hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen abgelehnt:

  • Neubau Wohnanlage, Mietingen, Robert-Bosch-Straße 18

 
Nachfolgende Bauvorhaben wurden dem Gemeinderat bekannt gegeben:

  • Neubau Wohnhaus mit Garage, Walpertshofen, Lerchenweg 8

 
Bebauungsplan „Lange Landen Nord“, Baltringen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
In seiner Sitzung vom 05.12.2022 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lange Landen Nord“ in Baltringen gefasst. Es sollen bis zu 38 Bauplätze ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Zwischenzeitlich wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen wurden ausgewertet. Frau Mäschle erläuterte den Sachstand. Dabei hat der Gemeinderat über folgende Ergänzung Beschluss gefasst: Die Stellungnahme des Regionalverbands Donau-Iller sowie des Regierungspräsidiums Tübingen weist darauf hin, dass es sich bei dem Plangebiet um ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft handelt. Dieses wurde im Bebauungsplan ausreichend dargelegt und berücksichtigt. Abschließend stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen zu. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurden jeweils als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung folgt.
 
Bebauungsplan „Amannsberg Ost“, Mietingen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
In seiner Sitzung vom 07.11.2022 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Amannsberg Ost“ in Mietingen gefasst. Es sollen bis zu 28 Bauplätze ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Außerdem wurde der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt. Zwischenzeitlich wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen wurden ausgewertet. Herr Ingenieur Schmid, RSI, war in der Sitzung anwesend und erläuterte den Sachstand. Abschließend stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen zu. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurden jeweils als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung folgt.

Erschließung Baugebiet Färberbrühl, Ausschreibungsbeschluss
In der Sitzung vom 04.11.2024 hatte der Gemeinderat die Erschließung für das Baugebiet Färberbrühl beschlossen. Nach einem weiteren Gespräch mit den Anliegern soll nun eine frühe Ausschreibung noch im Winter angestrebt werden. Dadurch besteht die Hoffnung, dass die Baupreise etwas günstiger ausfallen könnten.
Die Fertigstellung der Erschließung ist auf Ende Juli 2025 terminiert. Die Vergabe an eine Baufirma soll voraussichtlich in der Februar-Sitzung stattfinden. Die Kostenschätzung liegt unverändert bei knapp einer Mio. Euro. Ein Leerrohr für eine mögliche künftige Breitbanderschließung wird entlang der Rottum verlegt. Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten im Gebiet „Färberbrühl“ in Mietingen zu.

Strukturförderung der Tagesmütter, Neufestsetzung der Förderung
Der Gemeinderat hatte im Jahr 2013 einen freiwilligen Zuschuss für Tagesmütter beschlossen. Grundlage war eine Empfehlung der Arbeitsgruppe von Gemeinden und dem Landratsamt. Die Gemeinde Mietingen übernimmt seither für Tagespflegepersonen, die im Gemeindegebiet Kinder unter drei Jahren betreuen, pauschal Anteile der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Ein weiterer Zuschuss wird vom Landratsamt übernommen. Im Jahr 2020 beschloss der Gemeinderat eine Pauschalierung, d.h. die Tagesmütter erhalten seither eine monatliche Förderung nach pauschalen monatlichen Beträgen. Diese wurde zuletzt im Jahr 2022 angepasst. Den Tagesmüttern wird seither für die Betreuung eines Kindes 80 € monatlich, bei zwei und mehr Kindern 100 € monatlich als Zuschuss zur Sozialversicherung gezahlt. Nun beschloss der Gemeinderat, die Zahlungen zu erhöhen und eine weitere Staffelung einzuführen.
Somit beträgt die Strukturförderung der Gemeinde bei der Betreuung eines Kindes 100,00 € monatlich, bei zwei und drei Kindern 120,00 € monatlich und bei vier und mehr Kindern 150,00 € monatlich. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Strukturförderung zum 01.01.2025.

Neufassung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
Die Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg führt dazu, dass die Gemeinden zum 01.01.2025 die Hebesätze überprüfen und neu festsetzen müssen. Ziel des Gemeinderats war es, dass auch nach der Reform gleich hohe Einnahmen verbucht im Gemeindehaushalt werden, wie zuvor.
Die Grundstückseigentümer werden trotzdem durch die Reform auch in der Gemeinde Mietingen oftmals weniger, andere Eigentümer aber oftmals auch mehr Grundsteuer zahlen müssen. Dies liegt allerdings dann nicht an einer Mehreinnahme der Gemeinde, sondern an der Reform des Landes.
Die Gewerbesteuer soll unverändert bleiben. Dem Gremium wurde die Kalkulation der Grundsteuer-Hebesätze ausführlich erläutert. Abschließend stimmte der Gemeinderat, den folgenden Hebesätzen zum 01.01.2025, zu:

  1. Hebesatz für die Grundsteuer A: 320 v. H. (alt: 320 v. H.)
  2. Hebesatz für die Grundsteuer B: 300 v. H. (alt: 300 v. H.)
  3. Hebesatz für die Gewerbesteuer: 340 v. H. (alt: 340 v. H.)

Die Hebesätze bleiben somit allesamt unverändert. Die neuen Grundsteuerbescheide werden den Grundstückseigentümern im Januar zugestellt.
Auf die Bekanntmachung an anderer Stelle in diesem Amtsblatt wird hingewiesen. Nähere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Homepage der Gemeinde Mietingen aufgeführt.
 
Abwasserbeseitigung Kalkulation Gebühren 2025 - Satzungsänderung
Die Abwassergebühr muss jährlich kalkuliert werden. Je nach Kostensituation wird sie nach oben oder nach unten angepasst. Aufgrund des Übertrags von Abmängeln aus den Vorjahren, ergibt sich aus der Gebührenkalkulation eine neue kostendeckende Gebühr von 3,96 €/m³ (bisher 3,64 €/m³) in der Schmutzwasserbeseitigung und wie bisher 0,56 €/m² für die Niederschlagswasserbeseitigung. Grund für die Erhöhung sind u.a. höhere Unterhaltungsaufwendungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung in den Vorjahren. Der Gemeinderat stimmte der Kalkulation und der Satzungsänderung zu. Auf die Bekanntmachung der Änderungssatzung an anderer Stelle in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.
 
Wasserversorgung Kalkulation Gebühren 2025 - Satzungsänderung
Die Wassergebühr wird ebenfalls jährlich kalkuliert. Auch bei der Wassergebühr ergibt sich aus der Gebührenkalkulation 2025 eine neue kostendeckende Gebühr von 2,36 €/m³ (bisher 2,21 €/m³). Der Gemeinderat stimmte der Kalkulation und der Satzungsänderung zu. Auf die Bekanntmachung der Änderungssatzung an anderer Stelle in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.
 
Haushalt 2025, Vorberatung
Das neue Haushaltsrecht sieht eine Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung nicht mehr vor. Aus Gründen der Transparenz wurde der Haushalt jedoch trotzdem in öffentlicher Sitzung vorbesprochen. Frau Colsmann erläuterte die Eckpunkte des Planungsentwurfs für das Haushaltsjahr 2025 und die Finanzplanungsjahre 2026 bis 2028. Für das Haushaltsjahr 2025 wird mit einem ordentlichen Ergebnis von +835.560 € gerechnet. Für das Haushaltsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme erforderlich. In den Folgejahren sind zur Sicherung der Mindestliquidität Kredite in Höhe von 2,15 Mio. € eingeplant. Ob diese dann tatsächlich benötigt werden, hängt von der Umsetzung aller Maßnahmen ab. Außerdem sind 1,581 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen für Straßensanierungen und die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs im Planentwurf enthalten.
Die größten Maßnahmen für 2025 ist die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs, der Schulhausanbau in Mietingen, Erschließung Färberbrühl, Straßenbaumaßnahmen, Unterhaltungsaufwendungen sowie der Gewässerbau für den Hochwasserschutz. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterlagen für den Erlass des Haushaltsplanes fertigzustellen. Die Verabschiedung des Planes soll in der Gemeinderatssitzung im Januar 2025 erfolgen.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderates und der Ausschüsse erhalten Sie im Bereich "Sitzungstermine".

Weiter zur Rubrik Sitzungstermine