Gemeinde Mietingen

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Neuigkeiten aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht vom 20. Januar 2025

Bericht des Bürgermeisters
KIGA Walpertshofen – BM Hochdorfer informierte, dass voraussichtlich die dritte Gruppe im Kindergarten in Walpertshofen ab dem 01.06.2025 voll geöffnet werden kann.  
Fußgängersteg Baltringen – Der Fußgängersteg in Baltringen wurde Anfang Dezember mit einer Stahlbrücke erneuert. Die Abnahme hierzu ist bereits erfolgt und die Maßnahme somit abgeschlossen.
Gebäude Hauptstraße 25 – BM Hochdorfer berichtete, dass das Gebäude Alter Kindergarten in der Hauptstraße 25 in Mietingen nun leer ist. Es ist beabsichtigt, dass das Gebäude zusammen mit weiteren Gebäuden in der Ortsmitte abgebrochen werden soll. Diese Überlegungen können nun weitergehen.
Feuerwehr – BM Hochdorfer teilte mit, dass Anfang Dezember eine Kommandantenbesprechung stattgefunden hat. Dabei wurden wieder aktuelle Themen, wie beispielsweise die Beschaffung von Atemschutzgeräten, thematisiert. Des Weiteren wurde, für Funktionsträger der Feuerwehr eine App, als weitere Alarmierung, eingeführt. Dadurch wird die Kommunikation von der Leitstelle verbessert und das Personal kann besser eingeteilt werden. Zudem wurde die Neufassung der Feuerwehrsatzung besprochen. Die Verwaltung wird in nächster Zeit dem Gemeinderat eine neue Satzung vorlegen, die dann einen Gesamtkommandanten sowie einen Gesamtausschuss beinhaltet. Dies sieht das Feuerwehrgesetz seit langem so vor.
Hochwasserschutz – Das Verfahren zum HRB Mittlere Halde läuft. Derzeit werden Einsprüche und Bedenken von Behörden gesichtet und abgearbeitet. Zudem hat ein gemeinsamer Termin mit dem Landratsamt zum HRB Ringschnait stattgefunden.

Bauvorhaben
Zu nachfolgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Bauvoranfrage: Neubau Doppelhaus mit Garagen, Mietingen, Färberbrühl

 
Zu nachfolgendem Bauvorhaben hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen abgelehnt, zumal hier neue Pläne eingereicht werden:

  • Bauvoranfrage: Neubau Wohnanlage, Mietingen, Robert-Bosch-Straße 18

 
Nachfolgendes Bauvorhaben wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben:

  • Neubau Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, Baltringen, Lotzerweg 3

 
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025
Der Gemeinderat hat den Entwurf des Haushaltsplans 2025 inkl. des Investitionsprogramms bereits in der Klausurtagung im November und in der Dezembersitzung ausführlich vorberaten. Die stellvertretende Kämmerin Frau Colsmann stellte nun nochmals die wesentlichen Inhalte vor. Der Gesamtergebnishaushalt ist mit einem veranschlagten Gesamtergebnis von +835.560 € ausgeglichen. Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes beträgt – 2.245.910,00 €. Für das Haushaltsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme erforderlich. In den Folgejahren wurden Kredite dargestellt. Ob diese dann tatsächlich benötigt werden, hängt von der Umsetzung aller Maßnahmen ab.
In der Haushaltssatzung wird außerdem ein Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1,58 Mio. € sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Außerdem wurde der Stellenplan sowie die Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen des Haushaltsplans aufgezeigt. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und stimmte dem Finanzplan mit Investitionsprogramm zu. Dieser wird nun zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit dem Landratsamt Biberach vorgelegt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt nach Vorliegen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde.
 
Beteiligung der Gemeinde an der NetzeBW
Kommunen haben die Möglichkeit, Anteile an der Netze BW GmbH zu erwerben. In der Klausurtagung sowie in der Vorberatung zum Haushalt in der Dezember-Sitzung hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, sich an der NetzeBW mit 250.000 € zu beteiligen. Dieser Betrag ist auch schon im Haushalt eingestellt. Herr Katein, Kommunalberater der NetzeBW, war in der Sitzung anwesend und hat den Ratsmitgliedern das Beteiligungsmodell näher erläutert.
Die beteiligten Kommunen werden demnach u.a. über Vertreter mehr in die Überlegungen der EnBW eingebunden. Die Anteile werden von der EnBW benötigt, um im Hinblick auf die hohen anstehenden Investitionen in die Energiewende das Eigenkapital zu stärken. Die Anteile der Gemeinde sind über 5 Jahre gebunden und sind mit 4,38% verzinst.
Abschließend fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die Gemeinde Mietingen sich mit 250.000 € an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG beteiligen wird.

Verlängerung des Finanzierungsvertrags mit der LBBW über das GG Kapellenäcker BA2
Zur Erschließung des Gewerbegebiets Kapellenäcker in Mietingen hat der Gemeinderat am 25.07.2016 beschlossen, den 1. Abschnitt des Erweiterungsgebiets durchzuführen. Die Kosten wurden außerhalb des Haushalts über die LBBW (Kommunalfinanz) finanziert. Die Erschließungsmaßnahme ist zwischenzeitlich bis auf den Feinbelag abgeschlossen. Die Baugrundstücke im BA II sind bis auf eine Fläche verkauft, lediglich eine Restfläche aus dem BA I ist noch im Gemeindeeigentum. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis Ende August 2025. Bis zum endgültigen Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und dem Verkauf der Grundstücke hat der Gemeinderat beschlossen, diesen Finanzierungsvertrag mit der LBBW um 4 Jahre zu verlängern. Die Verwaltung wird bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorlegen.

Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeugs LF10, Ausschreibungsbeschluss
In der Sitzung vom 07.10.2024 hat der Gemeinderat der Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs LF10 für die Abteilung Mietingen zugestimmt. Das Büro Feuer und Flamme, Reutlingen, wurde mit der Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt. In der Zwischenzeit hat das Büro gemeinsam mit der Verwaltung und dem Fahrzeugausschuss der Abteilung Mietingen die Ausschreibung samt Leistungsverzeichnis vorbereitet. Im Haushalt ist die Neubeschaffung mit 520.000 € eingeplant. Des Weiteren liegt bereits der Fachzuschuss der Kreisfeuerwehrstelle des Landkreises in Höhe von 96.000 € vor. In der Ausschreibungsvorbereitung wurde ebenfalls diskutiert, ob auch ein LF20 für die Abt. Mietingen in Frage käme. Das Fachbüro empfiehlt bei der Beschaffung eines LF10 zu bleiben. Das LF10 ist für die Gemeinde Mietingen ein geeignetes Fahrzeug und weist die notwendige Beladung auf. Zudem müsste bei einem anderen Modell, der bereits genehmigte Zuschuss zurückgegeben und neu beantragt werden, was mit Risiken verbunden ist. Aufgrund eines hohen Preisniveaus geht der Planer von 590.000 € aus.
Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung des LF10, über das beauftragte Büro Feuer und Flamme, Reutlingen, zu. Die Ausschreibung wurde zwischenzeitlich über die Plattform eVergabe.de veröffentlicht.

Aushub von Gräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen, Änderung der Friedhofssatzung
Bestattungen Winter hatte seit vielen Jahren die Gräber auf den gemeindlichen Friedhöfen ausgehoben und verfüllt. Der Vertrag mit der Gemeinde wurde nun zum Jahresende gekündigt. Die Firma Winter stellte diese Tätigkeit ein. Als Nachfolgeunternehmen beauftragte der Gemeinderat ab 01.01.2025 die Firma Weidler & Hilla.
Damit wird eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich. Bisher wurde die Leistung direkt zwischen Unternehmer und Hinterbliebenen abgerechnet. Künftig erfolgt die Rechnungsstellung zunächst gegenüber der Gemeinde, die diese Kosten unverändert an die jeweiligen Hinterbliebenen weiterberechnen wird.
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Friedhofssatzung zu. Auf die Bekanntmachung der Änderungssatzung an anderer Stelle in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.
 
Annahmen von Spenden im Jahr 2024
Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 600 € zugestimmt. Die einzelnen Beträge werden an die im Spendenzweck genannte Einrichtung weitergeleitet. Bürgermeister und Gemeinderat dankten allen Spendern.
 
Änderung der Vereinbarung über die Kooperation mit der Gemeinde Schwendi zum Betrieb der gemeinsamen Werkrealschule
Seit 2009 betreiben die Gemeinden Schwendi und Mietingen eine gemeinsame Werkrealschule. In Schwendi (wie in Mietingen) ist im betreffenden Gebäude auch eine Grundschule untergebracht. Dieses Schulhaus in Schwendi ist dringend sanierungsbedürftig. Dazu plant die Gemeinde Schwendi eine hohe Investition, für die auch ein Zuschuss nach den Schulbauförderrichtlinien notwendig ist.
Die Vorgaben der Schulbauförderung des Landes ließen zunächst eine Bezuschussung für die Gemeinde Schwendi nicht zu. Grund ist u.a. dass die Gemeinde Mietingen Schulträgerin der Werkrealschule ist, die Teile des betreffenden Schulgebäudes belegt.
Im Sinne einer einigermaßen praktikablen Lösung muss nun die alte Vereinbarung geändert werden. Demnach beantragt künftig die Gemeinde Mietingen für Schwendi die Zuschüsse der Schulbauförderung. Gelder müssen von Gemeinde zu Gemeinde weitergegeben werden. Die Abwicklung der Baumaßnahme kann die Gemeinde Schwendi selbst übernehmen, wie es anders auch nicht möglich wäre. Die Kosten der Sanierung trägt wie bisher jede Gemeinde am eigenen Standort selbst. Die Sanierung des Schwendier Schulgebäudes trägt also die Gemeinde Schwendi.
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Werkrealschule zu. Außerdem wurde der mit dem Regierungspräsidium und zwischen den Gemeinden abgesprochenen Handhabung der Abwicklung zugestimmt.
Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung muss nach Beschlussfassung des Gemeinderats Schwendi noch genehmigt und bekannt gemacht werden.
 

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