Gemeinde Mietingen

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Sitzungsbericht vom 18. Januar 2021

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Baugebiet Fuchshalde in Walpertshofen - Der Gemeinderat hat weitere Bauplatzvergaben beschlossen.

Bauvorhaben
Zu nachfolgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Änderungsbaugesuch zum Neubau Lager- und Produktionshalle, Baltringen, Schemmerberger Str. 25
  • Bauvoranfrage, Errichtung mobiler Stall für Ponyhaltung, Mietingen, Im Wasserfall 1

Bebauungsplan „Gesundheitszentrum“ Mietingen, Billigung und öffentliche Auslegung, Bürger- und Behördenbeteiligung
Das Plangebiet nördlich des Gewerbegebiets „Uttel“ und im Anschluss an das Sondergebiet „Seniorenwohnpark“ ist in Privatbesitz. Für die Fläche ist im Flächennutzungsplan eine Gewerbebaufläche dargestellt. Auf privaten Antrag soll die Bebauungsplanung nun eine weitere Bebauung ermöglichen, die einen weiteren Seniorenwohnpark sowie ein Ärztehaus und einen Wellnessbereich umfasst. Diese Nutzungen sollen erneut als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt werden. Hierbei werden u.a. die Zahl der möglichen Vollgeschosse, die Grundflächenzahl und die Gebäudehöhe geregelt. Es wird sich erneut um einen Seniorenwohnpark mit Altersgrenze 50/60+ handeln. Die Erschließung des Gebiets ist über die Robert-Bosch-Straße gesichert, sie ist innerhalb des Gebiets privat zu veranlassen. Dasselbe gilt für die gesamte Planung inkl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und den Ökoausgleich. Örtliche Bauvorschriften regeln die Gestaltung der Gebäude, die Dachform sowie eine möglichst umweltschonende Außenbereichsgestaltung. In seiner Sitzung vom 27. Juli 2020 hatte der Gemeinderat dazu den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Behörden und die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. Der Planer Herr Ing. Waßmann stellte die Planung in der Sitzung vor und erläuterte die Stellungnahmen der Behörden. Abschließend stimmte der Gemeinderat der vorgelegten Beurteilung und Abwägung der Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen zu. Der Entwurf des Bebauungsplans „Gesundheitszentrum“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.01.2021 wurde gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Annahme von Spenden, Beschluss nach § 78 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 1.352,40 € zugestimmt. Die einzelnen Beträge werden an die im Spendenzweck genannte Einrichtung weitergeleitet. Bürgermeister und Gemeinderat dankten allen Spendern.

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