Gemeinde Mietingen

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Neues aus dem Rathaus

Modernisierung mit Fördermöglichkeiten

Für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Leben in der Nachbarschaft – die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Am 14. Mai 2022 finden deutschlandweit Veranstaltungen unter dem Motto „Wir im Quartier“ zur Städtebauförderung statt. Städte und Gemeinden informieren an diesem Tag über ihre Projekte und Planungen. Aufgrund der aktuellen Pandemielage hat sich die Gemeinde Mietingen dazu entschlossen, keine öffentliche Veranstaltung auszurichten. Allerdings möchte sie mit dem nachfolgenden Bericht über die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern“ in Mietingen interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren.
2016 wurde das städtebauliche Erneuerungsgebiet „Ortskern“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Seitdem konnte die Gemeinde Mietingen bereits einiges mit den Fördermitteln im Ortskern bewegen. Kommunale Maßnahmen werden vom Land Baden-Württemberg mit 60% bezuschuss. Bis jetzt wurde eine Finanzhilfe über 1.900.000 Euro für das Sanierungsgebiet „Ortskern“ vom Land Baden-Württemberg bewilligt.
Das Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Mietingen läuft voraussichtlich bis April 2025. Private Eigentümer, welche die vielfältigen Fördermöglichkeiten und Steuervorteile in Anspruch nehmen möchten, sollten aktiv werden!
Auch für private Eigentümer bieten sich verschiedene Fördermöglichkeiten und Steuervorteile. Werden Aufwertungen der Gebäudesubstanz durch energetische Modernisierungsmaßnahmen, Umnutzung und Behebung von Leerständen, Schaffung von Wohnraum durch Ausbau- und Umbau, Aufstockungen und Teilungen durchgeführt, so bietet die Gemeinde Mietingen attraktive Zuschuss- und steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) an. Die abzuschließende Modernisierungsvereinbarung ist Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung und Steuerabschreibung zu gelangen. Wird für einen Neubau der Abbruch einer Altimmobilie nötig, können auch die Abbruch- und Abbruchfolgekosten durch die Gemeinde bezuschusst werden. Auch hierfür ist eine städtebauliche Vereinbarung im Vorfeld der Maßnahme erforderlich.
Bislang konnten bereits zwölf Modernisierungs- und eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit privaten Eigentümern abgeschlossen werden. Hierfür werden insgesamt Zuschüsse in Höhe von etwa 550.000 Euro eingesetzt. Daran beteiligt sich die Gemeinde mit 40%. 60% der Zuschussverpflichtungen gegenüber den Eigentümern erhält die Gemeinde vom Land.
Mit der Neugestaltung der Oberen Gasse und Lenzengasse hat auch die Gemeinde Mietingen bereits einen Beitrag zur Städtebauförderung geleistet. Der Abbruch der Gebäude Hauptstraße 23, Kirchstraße 4 und 6 wurde bereits durchgeführt. Diese Fläche werden für die Neugestaltung der neuen Ortsmitte benötigt.
Der Planungswettbewerb zur neuen Ortsmitte konnte 2018 ebenfalls erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden. Mit dem Preisgericht am 08. November 2018 konnte das Architekturbüro Muffler Architekten und Helmut Hornstein als 1. Preisträger ermittelt und mit den weiteren Planungen beauftragt werden. Mit dem Spatenstich am 12. Mai 2020 begannen die Arbeiten zum Neubau des Rathauses. Voraussichtlich wird das neue Rathaus Mitte August 2022 bezugsfertig sein. Eine Einweihungsfeier wird hierzu voraussichtlich im Herbst 2022 stattfinden.
Für die kommunalen Maßnahmen konnte bislang ein Zuschuss in Höhe von etwa 1,4 Mio. Euro beim Land Baden-Württemberg abgerufen werden.
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich doch mit den unten genannten Ansprechpartnern in Verbindung. Wir freuen uns, wenn die zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel sinnvoll eingesetzt werden können. Helfen Sie dabei, dass Mietingen lebens- und liebenswert bleibt.
 

Ansprechpartner
Gemeinde Mietingen
Robert Hochdorfer,
Bürgermeister
Tel.: 07392 / 97 200
Mail: robert.hochdorfer
@mietingen.de
Ansprechpartner
Kommunalentwicklung
Herr Junes El Bargui
Tel.: 0731 602896-22
Mail: junes.el_bargui@lbbw-im.de

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