Gemeinde Mietingen

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Abbruch von Gebäuden

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Mäschle
Tel.: 07392 9720-23
Fax: 07392 9720-30
E-Mail schreiben

Der Abbruch baulicher Anlagen erfolgt im Kenntnisgabeverfahren.
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. Abbruchkenntnisgabeformular
mit Befähigungsnachweis Fachunternehmer
Bestätigung Standsicherheitskenntnisse
Bestätigung Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bestätigung ausreichende Erfahrung
Bestätigung ausreichende Einrichtungen
Bestätigung andere Genehmigungen

2. Übersichtslageplan
Maßstab 1:500

3. Bilder des abzubrechenden Gebäudes

4. Statistischer Erhebungsbogen

Aktuelle Formulare und Informationen finden Sie beim unter http://www.biberach.de/formulare-bauen.html

Weitere Informationen

Service BW

Das Internetportal des Landes Baden-Württemberg bietet den Bürgern Informationen zu über 2000 Stichworten sowie insgesamt über 850 Texten zu unterschiedlichen Lebenslagen, Verwaltungsdienstleistungen und Verfahren.

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