Bodenrichtwerte 2025
Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 festgelegt.
Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse gelten. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.
Ab Freitag, den 27. Juni 2025, sind die Bodenrichtwertlisten auf den Internetseiten des gemeinsamen Gutachterausschusses abrufbar.
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen ab Anfang Juli grafisch im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ im Internet unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung gestellt. Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.
Interessierte können sich bei Fragen zu den Bodenrichtwerten an folgende Adresse wenden:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Geschäftsstelle
Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704-167
E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internetadresse:
www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss