Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das Privatführungszeugnis (Belegart: NB oder NE) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
- das Behördenführungszeugnis (Belegart: OB oder OE) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
Die Belegart NB oder OB sind normale Führungszeugnisse
Die Belegart NE oder OE sind erweiterte Führungszeugnisse
Das von Ihnen beantragte Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn aus dem Bundeszentralregister heraus ausgestellt. Den Antrag können Sie im Bürgerbüro im Rathaus in Mietingen oder der Ortsverwaltung Baltringen stellen.
Zur Beantragung benötigen Sie:
- einen Personalausweis / Reisepass
- für das erweiterte Führungszeugnis“ eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder des Einrichtungsträgers.
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen.
Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen
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