Gemeinde Mietingen

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Führungszeugnisse

Ihre Ansprechpartner:

Rathaus Mietingen         
Frau Wieland
Tel.: 07392 9720-28
Fax: 07392 9720-30
 

OV Baltringen          
Frau Einzmann
Tel. 07356 2321
Fax 07356 928488


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Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das Privatführungszeugnis (Belegart: NB oder NE) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
  • das Behördenführungszeugnis (Belegart: OB oder OE) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Die Belegart NB oder OB sind normale Führungszeugnisse
Die Belegart NE oder OE sind erweiterte Führungszeugnisse

Das von Ihnen beantragte Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn aus dem Bundeszentralregister heraus ausgestellt. Den Antrag können Sie im Bürgerbüro im Rathaus in Mietingen oder der Ortsverwaltung Baltringen stellen.
Zur Beantragung benötigen Sie:

  • einen Personalausweis / Reisepass
  • für das erweiterte Führungszeugnis“ eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder des Einrichtungsträgers.

Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen.
Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen

Führungszeugnis online beantragen

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