Gemeinde Mietingen

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Gestattungen

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Gnannt
Tel.: 07392 9720-41
Fax: 07392 9720-30
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Die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes bzw. eine Sperrzeitverkürzung muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde beantragt werden. Für die Nutzung der gemeindlichen Hallen ist ein Mietvertrag abzuschließen.

Die Gebühr für die Gestattung beträgt 15,00 €.

Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde beginnt um 03:00 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt sie um 05:00 Uhr. Sie endet jeweils um 06:00 Uhr.

In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 05:00 Uhr.

Antrag auf Erteilung einer Gestattung

Merkblätter für Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten
Trinkwasser
Lebensmittelhygiene

Weitere Informationen

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