Gemeinde Mietingen

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Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung

Ihre Ansprechpartner:

Rathaus Mietingen        
Frau Beller
Tel.: 07392 9720-24
Fax: 07392 9720-30
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OV Baltringen          
Frau Einzmann
Tel. 07356 2321
Fax 07356 928488
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OV Walpertshofen
Frau Einzmann
Tel. 07353 3446
Fax 07353 3446
E-Mail schreiben

Allgemein

Die Aufnahme, den Wechsel oder Beendigung eines stehenden Gewerbes müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht muss jedoch vorhanden sein.

Hinweis: Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Ablauf

Die Anmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich und persönlich bei der zuständigen Stelle vornehmen.

Wenn die Anmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

Dokumente

  • ausgefülltes Formular
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle

Gebühren

Anmeldung10,00 €
Ummeldung10,00 €
Abmeldung10,00 €