Gemeinde Mietingen

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Landesfamilienpass

Ihre Ansprechpartner:

Rathaus Mietingen      
Frau Wieland
Tel.: 07392 9720-28
Fax: 07392 9720-30
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OV Baltringen          
Frau Einzmann
Tel. 07356 2321
Fax 07356 928488
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OV Walpertshofen
Frau Einzmann
Tel. 07353 3446
Fax 07353 3446
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Allgemeines

Mit dem Landesfamilienpass können Familien die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Kostenlos besucht werden können zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
  • Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach

Hinweis: Die "Wilhelma" (Zoo) in Stuttgart und das "Blühende Barock" in Ludwigsburg können mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Die Ermäßigung gilt in der "Wilhelma" innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober und im "Blühenden Barock" während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November.

Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

Voraussetzungen

  • ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50)
  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

Verfahrensablauf

Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

Weitere Informationen

Service BW

Das Internetportal des Landes Baden-Württemberg bietet den Bürgern Informationen zu über 2000 Stichworten sowie insgesamt über 850 Texten zu unterschiedlichen Lebenslagen, Verwaltungsdienstleistungen und Verfahren.

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