Gemeinde Mietingen

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Personalausweise

Ihre Ansprechpartner:

Rathaus Mietingen      
Frau Wieland
Tel.: 07392 9720-28
Fax: 07392 9720-30
E-Mail schreiben

OV Baltringen          
Frau Einzmann
Tel. 07356 2321
Fax 07356 928488
E-Mail schreiben

Antragstellung

Anträge von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen sind bei der Gemeinde Mietingen und der Ortsverwaltung Baltringen zu den bekannten Öffnungszeiten zu stellen.
Hierzu muss der Antragsteller persönlich vorsprechen.

Für den Antrag zur Ausstellung eines Personalusweises benötigen Sie:

unter dem 24. Lebensjahr:       aktuelles biometrisches Passbild und 22,80 €
6 Jahre gültig
ab dem 24. Lebensjahr:           aktuelles biometrisches Passbild und 37,00 €
10 Jahre gültig
vorläufiger Personalausweis:    aktuelles biometrisches Passbild und 10,00 €
3 Monate gültig

Die Ausstellung eines Personalausweises nimmt 4 - 6 Wochen in Anspruch.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ca. 3 Tage.
Eine Unterschrift ist ab dem 10. Lebensjahr möglich und notwendig.
Fingerabdrücke sind ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

Die Fotografen sind über die genauen Vorschriften informiert. Die Fotomustertafel und Passbild-Schablone der Bundesdruckerei sind anzuwenden. Infos unter www.bundesdruckerei.de

Weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de.

Gebühren

  

Antragstellende Person über 24 Jahre
(10 Jahre gültig)

37,00 €

Antragstellende Person unter 24 Jahren
(6 Jahre gültig)
22,80 €
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahresgebührenfrei  
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei
Ändern der Pin im Einwohnermeldeamt (z.B. Pin vergessen)gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügengebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfallgebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

Bei Verlust des Personalausweises kann dieser telefonisch unter der Nummer 0180 1333333 (auch aus dem Ausland) gesperrt werden. Bei dieser Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort. Der Verlust des Personalausweises muss auch bei der Einwohnermeldestelle angezeigt werden.

Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis-, bzw. Passanträgen von Minderjährigen

Weitere Informationen

Service BW

Das Internetportal des Landes Baden-Württemberg bietet den Bürgern Informationen zu über 2000 Stichworten sowie insgesamt über 850 Texten zu unterschiedlichen Lebenslagen, Verwaltungsdienstleistungen und Verfahren.

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