Gemeinde Mietingen

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Wehrerfassung

Widerspruchsmöglichkeit bei Weitergabe von Daten nach Wehrpflichtgesetz

Trotz Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 sind die Meldebehörden weiterhin verpflichtet, jährlich bis zum 31. März folgende Daten an die Wehrverwaltung zu melden:

1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift

Betroffen sind Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und die im folgenden Jahr volljährig werden. Die Datenübermittlung erfolgt, sofern die Betroffenen nicht widersprechen, zur Übersendung von Informationsmaterial.

Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 01.01. des jeweiligen Jahres einzureichen.